Brandschutz im Hallenbau

Zum Brandschutz gehören grundsätzlich alle Maßnahmen, die sowohl der Entstehung als auch der Ausbreitung eines Brandes entgegenwirken und die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen. Um diesen zu gewährleisten, gibt es in den Bundesländern zahlreiche Verordnungen in Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen – die auch den Brandschutz im Hallenbau betreffen.

Arten des Brandschutzes

Beim Brandschutz unterscheidet man den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz ist zudem untergliedert in Maßnahmen des

  • baulichen
  • anlagentechnischen
  • organisatorischen

Brandschutzes.

Der vorbeugende Brandschutz umfasst dabei alle Maßnahmen, die bereits im Vorfeld getroffen werden, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern beziehungsweise bestmöglich einzuschränken. Damit dient dieser vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt sowie der öffentlichen Sicherheit. Die Mindestanforderungen hierzu finden sich in einer ganzen Reihe von Gesetzen, Normen und Richtlinien.

Der abwehrende Brandschutz erfolgt, wenn es tatsächlich zu einem Brand kommt. Dieser ist damit im Wesentlichen Aufgabe der Feuerwehr. Neben dem eigentlichen Löschen eines Brandes gehört hierzu auch das Verringern von Begleitschäden, z. b. durch Löschwasser, die im schlimmsten Fall den eigentlichen Schaden durch den Brand um ein Vielfaches übersteigen.

Aspekte, die brandschutztechnische Lösungen beeinflussen

Der Brandschutz im Hallenbau ist ein komplexes Aufgabenfeld, das bereits bei der Planung einer Halle berücksichtigt werden muss. Dabei haben zahlreiche Faktoren Auswirkungen auf die Vorgaben, die beim Hallenbau eingehalten werden müssen:

  • Bauweise der Gebäude auf einem Gelände, d. h. deren Positionierung zueinander
  • Bauart des Gebäudes (Massiv- oder Skelettbau)
  • Baustoffe und Feuerwiderstand von Bauteilen
  • Art und Anzahl der Nutzer*innen der Halle
  • Dimensionierung des Gebäudes
  • Art und Menge von Brandlasten und Gefahrstoffen
  • Risiko einer Brandentstehung
  • Nutzung der Halle
  • Vorhandensein technischer Einrichtungen zur Brandbekämpfung
  • Wahrscheinlichkeit der Brandentdeckung
  • Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrkräfte (Feuerwehr und Rettungsdienste)

Normen zum baulichen Brandschutz

Die baulichen Brandschutzmaßnahmen sind äußerst vielfältig und in verschiedenen internationalen und nationalen Normen geregelt, wie z. B.:

Daneben findet sich eine ganz Reihe weiterer Normen zum Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen, der Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten, Normen zu Flucht- und Rettungswegen, Feststellanlagen oder auch Glas im Bauwesen.

Auch Piktogramme, die z. B. Fluchtwege oder die Platzierung von Feuerlöschern im Gebäude markieren, unterliegen bestimmten Vorgaben. Gesetzlich geregelt ist darüber hinaus beispielsweise auch der Einbau bestimmter Lüftungsanlagen oder anderer gebäudetechnischer Komponenten.

Zu berücksichtigen im baulichen Brandschutz sind dabei insbesondere das Brandverhalten einzelner Baustoffe sowie deren Feuerwiderstand, die Aufteilung eines Gebäudes in unterschiedliche Brandabschnitte durch den Einbau von Brandwänden oder -türen, die Planung der Fluchtwege, Einbau von Sprinkleranlagen oder die Möglichkeit einer aktiven Brandvermeidung durch Sauerstoffreduktion.

Vor allem in Gebäuden, in denen häufiger größere Menschenansammlungen stattfinden, sind darüber hinaus Notbeleuchtung, Brandmeldeanlagen oder auch Brandschutztore erforderlich, um den baurechtlichen Anforderungen zu genügen.

Baustoffklassen nach DIN 4102 / DIN EN 13501-1

  • nicht brennbar (nicht feuerhemmend): Baustoffklasse A1, A2 / A1, A2
  • schwer entflammbar: Baustoffklasse B1 / B, C
  • normal entflammbar: Baustoffklasse B2 / D, E
  • leicht entflammbar: Baustoffklasse B3 / F

Anlagentechnischer Brandschutz

Zum sogenannten anlagentechnischen Brandschutz gehören alle Anlagen, die der Verbesserung des Brandschutzes dienen. Das können Rauchansaugsysteme, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmsysteme, Wandhydranten, Feststellanlagen für Rauchschutztüren, Überdrucklüftungsanlagen oder auch eine brandlastarme Elektroinstallation sein. Auch hier gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften durch unterschiedliche Institutionen.

Bei Umbauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude kann es vorkommen, dass die Vorgaben bestehender Anlagen zugunsten des anlagentechnischen Brandschutzes verschärft werden.

Vorgaben zu Feuerlöschern

Die Berufsgenossenschaft regelt die Orte und Anzahl der aufzustellenden Feuerlöscher in einem Betrieb. Dabei kommt keineswegs jeder Feuerlöscher für alle Betriebe gleichermaßen infrage, denn es gibt unterschiedliche Löschmittel und Brandklassen:

  • Schaumlöscher gibt es in den Bezeichnungen A, B, C, D, F:
    • A          feste Stoffe, die nicht schmelzen     
    • B          Flüssigkeiten und feste Stoffe, die schmelzen       
    • C          Gase   
    • D         Metalle           
    • F          Speiseöle und -fette, Geräte zum Frittieren und Fettbacken
  • CO2-Löscher eignen sich für empfindliche Elektrogeräte, Serverräume u. ä.

Kennzeichnung und Brandschutzanlagen

Das Regelwerk für Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 gibt vor, wie Notausgänge, Rettungs- und Fluchtwege gekennzeichnet werden müssen, damit sie im Notfall eindeutig als solche zu erkennen sind. Deren Anzahl und Lage hängt im Wesentlichen von der Art des Betriebes sowie dessen Gefährdungspotenzial ab. Für das Unternehmen ist es wichtig, dass die Fluchtwege zu keinem Zeitpunkt als Abstellflächen genutzt werden, sondern stets ungehindert zugänglich sind. Dementsprechend dürfen Notausgänge auch nicht abgeschlossen werden.

Eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1833 dient dazu, Rettungswege auch bei einer starken Rauchentwicklung aufzufinden.

Organisatorischer Brandschutz

Als dritter Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes gilt der organisatorische Brandschutz. Dieser beinhaltet beispielsweise die Benennung eines Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Alarmplänen oder Brandschutzordnungen. Darüber hinaus gehört auch die Durchführung von Schulungen zu diesem Bereich.

Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter soll laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mindestens einmal jährlich erfolgen, jedoch auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen, einer Veränderung von Aufgabenbereichen oder der Einführung neuer Technologien.

Daneben ist die regelmäßige Wartung der Brandschutzanlagen in einem Abstand von maximal zwei Jahren erforderlich, damit die Maßnahmen im Falle eines Brandes auch funktionieren.

Wer ist beim Brandschutz in der Pflicht?

Ob ein Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, liegt dabei in der Hand eines Unternehmers. Dieser hat dafür zu sorgen, dass alle Anforderungen umgesetzt werden. Das ist nicht zuletzt auch für den Abschluss einer Feuerversicherung beziehungsweise im Brandfall auch deren Versicherungsleistungen von entscheidender Bedeutung.

Umgang mit Brandrisiken

In einigen Hallen werden Arbeitsschritte durchgeführt oder Stoffe gelagert, die ein überdurchschnittliches Brandrisiko mit sich bringen. Um die Gefahr eines Brandes hier möglichst gering zu halten, ist die Einhaltung einiger Maßnahmen wichtig:

  • Schutz explosionsgefährdeter Bereiche vor Funkenflug
  • fachkundige Betreuung elektrischer Anlagen
  • besondere Vorsicht bei Arbeiten, die Funkenflug erzeugen
  • korrekte Lagerung von Gefahrgütern
  • elektrostatische Aufladungen vermeiden
  • kontrollierter Umgang mit Gefahrstoffen
  • sichere Abfallentsorgung / Aufbewahrung von Verpackungsmaterialien

Maßnahmen zum baulichen Brandschutz fließen bereits in die Planung von Hallen ein und sind beispielsweise auch ausschlaggebend dafür, ob eine Baugenehmigung erteilt wird. Um die Vorgaben vollumfänglich zu erfüllen, ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Planungsbüros oder Spezialisten für den schlüsselfertigen Hallenbau erforderlich. So brauchen Sie sich nicht um die Details zu kümmern. Doch auch beim Einbau von Lüftungs- und Heizungsanlagen spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle, um die Brandgefahr nicht zu steigern, sodass Sie auch hier auf die Expertise von Fachpersonen vertrauen sollten.